Ein Generali Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung ist jederzeit durchführbar.
Unabhängig von bereits bestehenden Vorerkrankungen darf die Generali einen Tarifwechsel nicht ablehnen.
Die Krankenversicherer sind zur Annahme eines beantragten PKV Tarifwechsels nach § 204 VVG verpflichtet.
Für unsere Mandanten mit schweren Erkrankungen (u.a. HIV-positiv, laufende Krebsbehandlung, etc.) haben wir bereits zahlreiche PKV Tarifwechsel durchgeführt.
Erfahrungsgemäß bieten die Versicherer ihren Kunden nicht die optimale Lösung zu einem private Krankenversicherung Tarifwechsel. Daher empfehlen wir unsere kostenfreie Prüfung eines Tarifwechsel innerhalb der Generali. Unsere tiefgreifende Generali Tarifwechsel Prüfung umfasst die gesamte Produktpalette der Generali Deutschland Krankenversicherung AG.
Wir geben dem Krankenversicherer die Tarife vor, welche zu berechnen sind.
Hier gilt unser Grundsatz - Leistung vor Beitrag!
Um das optimale Ergebnis zu erzielen, ist in Einzelfällen die Beantwortung von Gesundheitsfragen sinnvoll. Hierzu ist die genaue Kenntnis der Sachbearbeitung der Krankenversicherer enorm wichtig.
Bei einem PKV Tarifwechsel gibt es mehrere Möglichkeiten der künftigen Vertragsgestaltung. Ein Generali Risikozuschlag muss bei einem Generali Tarifwechsel vom Versicherten nicht hingenommen werden. Auch bei schweren Erkrankungen kann ein Generali Tarifwechsel jederzeit durchgeführt werden.
Profitieren Sie von unseren langjährigen Generali Tarifwechsel Erfahrungen.
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